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Kosten und Abrechnung

Private Krankenversicherung

Die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis, durchgeführt durch eine Behandlerin mit Approbation, werden in der Regel ohne Probleme von der privaten Krankenkasse erstattet. Da dies genau wie das gestattete Stundenkontingent aber auch von Ihrem Tarif abhängen kann, fragen Sie bitte zunächst bei Ihrer Versicherung nach. Zudem variiert das Antragsverfahren je nach Versicherung. Bitte klären Sie auch hier, was genau Ihre Versicherung an Unterlagen benötigt.

Beihilfe

Auch die Beihilfe trägt normalerweise die Kosten einer Psychotherapie. Hierbei werden gewöhnlich zunächst bis zu fünf sog. "probatorische Sitzungen" gewährt, die dem Kennenlernen und der Abwägung dienen, ob man miteinander arbeiten möchte. Im Anschluss kann eine Psychotherapie bei der Beihilfestelle beantragt werden. Bitte informieren Sie sich auch hier vorab über Ihre individuellen Vertragsbedingungen.

Selbstzahler

Sind Sie gesetzlich versichert oder möchten aus individuellen Gründen nicht, dass die Psychotherapie in Ihren Krankenunterlagen zu finden ist, kann diese ebenfalls als Selbstzahler beglichen werden. Das Honorar wird anhand der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) festgelegt. Unter folgendem Link der Bundespsychotherapeutenkammer sind die entsprechenden Leistungen zu finden: GOP Infotabelle.

Durch die gesetzliche Krankenkasse werden die Kosten leider nicht erstattet.