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Kosten und Abrechnung

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Mein Honorar berechnet sich gemäß der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) und beläuft sich unter Zugrundelegung des 2,8-fachen Satzes auf einen Betrag von 122,40 Euro für eine 50-minütige Sitzung. Das Erstgespräch wird wie eine normale Sitzung berechnet. Private Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstatten in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie bis zum 2,3-fachen Satz (100,55 Euro für ein 50-minütiges Gespräch) vollständig. Den Differenzbertrag (21,85 Euro) tragen Sie somit möglicherweise selbst. Bis zu welchem Satz die Kosten von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen werden ist jedoch abhängig von Ihrem Vertrag, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte klären Sie daher vor dem ersten Gespräch, ob und in welchem Umfang Sie im Rahmen Ihres Vertrages Anspruch auf psychotherapeutische Behandlung bei einem psychologischen Psychotherapeuten (in Abgrenzung zu einem ärztlichen Psychotherapeuten) haben. Manche Tarife enthalten Einschränkungen bzgl. des Leistungsumfangs oder bzgl. einer Selbstbeteiligung. Die meisten privaten Versicherungen übernehmen die Kosten für die ersten fünf Sitzungen der probatorischen Phase ohne vorherige Genehmigung. Eine weiterführende Therapie muss fast immer bei der Versicherung beantragt werden. Unter Umständen ist hierfür ein Gutachten meinerseits erforderlich. 

Soldaten der Bundeswehr / freie Heilfürsorge

Wenn Sie Soldat der Bundeswehr sind, dann werden die Kosten von der Bundeswehr, in der Regel ebenfalls bis zum 2,3-fachen Satz, übernommen. Auch hier kann es sein, dass der Differenzbetrag von 21,85 € pro Sitzung selbst getragen werden muss. Die Behandlung erfolgt nach der offiziellen Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer mit dem Bundesministerium der Verteidigung. Denken Sie daran, mir im ersten Termin den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung vorzulegen. Darüber können die probatorischen Sitzungen abgerechnet werden, für die weitere Behandlung wird dann ein entsprechender Antrag beim Truppenarzt gestellt.

Selbstzahler

Sind Sie gesetzlich versichert oder möchten aus individuellen Gründen nicht, dass die Psychotherapie in Ihren Krankenunterlagen zu finden ist, kann diese ebenfalls als Selbstzahler beglichen werden. Das Honorar wird anhand der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) festgelegt, ebenfalls nach dem 2,8-fachen Satz, berechnet. Unter folgendem Link der Bundespsychotherapeutenkammer sind die entsprechenden Leistungen zu finden: GOP Infotabelle.

Durch die gesetzliche Krankenkasse werden die Kosten leider nicht erstattet.